Wichtige Information über vertragliche Veränderungen

Kundmachung gemäß § 133 Abs 4 TKG 2021

Die aktuell angespannte Preissituation am Markt und die damit verbundenen Teuerungen üben auf das gesamte Land einen spürbaren Preisdruck aus. Die Inflation erreicht Rekordwerte (im Zeitraum 01/2021 bis 07/2022: +12,2 %), die auch ASAK in Form von steigenden Beschaffungs-, Lizenz- sowie Personalkosten zu spüren bekommt. Um unser Qualitätsversprechen Ihnen gegenüber beim Surfen, Streaming, Gaming und natürlich auch im Home Office weiterhin erfüllen zu können sowie gleichermaßen die gewohnte Zuverlässigkeit aufrechtzuerhalten, ist es notwendig eine Gebührenanpassung durchzuführen.

Diese Anpassung betrifft jenen Teil der Mehrkosten, den wir nicht länger ohne Qualitätseinbußen übernehmen können und liegt damit im absolut erforderlichen, aber vor allem sozial verträglichen Rahmen.

Wir möchten Sie daher über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen informieren. Es treten ab 01.07.2023 folgende Änderungen in Kraft:

Aktuelle Produkte
  • Netznutzungsentgelt
    • Erhöhung der monatlichen Gebühr von € 14,99 auf € 15,99
  • Produkt Internet Bronze
    • Erhöhung der monatlichen Gebühr von € 14,99 auf € 18,99
  • Produkt Internet Silber
    • Erhöhung der monatlichen Gebühr von € 19,99 auf € 23,99
  • Produkt Internet Gold
    • Erhöhung der monatlichen Gebühr von € 34,99 auf € 39,99
  • Produkt Fernsehen Zusatzkarte
    • Erhöhung der monatlichen Gebühr von € 2,00 auf € 2,20
  • Produkt Telefon Zweitanschluss
    • Erhöhung der monatlichen Gebühr von € 3,63 auf € 4,99
  • Produkt Anschlussgebühr Glasfaser – von KOAX auf FTTH
    • Erhöhung der einmaligen Gebühr von € 130,00 auf € 230,00

 

Alle betroffenen Kunden werden per Brief informiert und haben das Recht bis zum In-Kraft-Treten der Änderung am 01.07.2023 kostenlos zu kündigen.

Es fallen keine Restentgelte für eine allenfalls noch bestehende Mindestvertragsdauer bzw. in Anspruch genommene Vergünstigungen an.

Die Kündigung muss bis zum oben genannten Datum bei uns zugegangen sein. Die Kündigung wird mit Einlangen bei uns wirksam. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag. Abweichend kann ein Wunschdatum (spätestens jedoch den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen) in der Kündigung angegeben werden.

Unsere Mitarbeiter nehmen sich gerne Zeit und beraten Sie umfassend zum Thema.

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