TSM-Verordnung Business

Hier können Sie die TSM-Verordnung für Gewerbetreibende einsehen. 

Bandbreitenangabe lt. TSM-VO
ProdukteBeworbene Bandbreite 1)Maximale Bandbreite 2)Norm Bandbreite 3)Minimale Bandbreite 4)
Business Start25 Mbit/s3 Mbit/s25 Mbit/s3 Mbit/s21,3 Mbit/s2,6 Mbit/s16,8 Mbit/s2 Mbit/s
Business Smart40 Mbit/s5 Mbit/s40 Mbit/s5 Mbit/s34 Mbit/s4,3 Mbit/s26,8 Mbit/s3,4 Mbit/s
Business Pro100 Mbit/s10 Mbit/s100 Mbit/s10 Mbit/s85 Mbit/s8,5 Mbit/s67 Mbit/s6,7 Mbit/s
Business Premium200 Mbit/s20 Mbit/s200 Mbit/s20 Mbit/s170 Mbit/s17 Mbit/s134 Mbit/s13,4 Mbit/s

1) Beworbene Bandbreite: die Bandbreite mit der in kommerzieller Kommunikation geworben wird. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungskapazität kann variieren und hängt von den übertragungstechnischen Gegebenheiten vor Ort ab.
2) Maximale Bandbreite: die maximale Bandbreite ist jene Geschwindigkeit, die an der Diensteschnittstelle maximal zur Verfügung gestellt wird.
3) Norm Bandbreite: die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite ist jene Geschwindigkeit, die an der Diensteschnittstelle zu 95 % eines Kalendertages zur Verfügung gestellt wird.
4) Minimale Bandbreite: die minimale Bandbreite ist jene Geschwindigkeit, die an der Diensteschnittstelle außerhalb von Wartungsfenstern/Störungen/Situationen höherer Gewalt mindestens zur Verfügung gestellt wird.

Diensteschnittstelle: Ist die RJ45-(LAN-)Schnittstelle am Kabelmodem.  Messungen von Bandbreiten sind nur mit neutralen Messverfahren direkt am Modem des Internet-Zugangsdienstes aussagekräftig.

 

FAKTOREN, WELCHE DIE MESSUNG DER BANDBREITE BEEINFLUSSEN

MESSUNGEN DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN BANDBREITE AUF KUNDENEIGENEN ENDGERÄTEN WERDEN INSBESONDERE VON FOLGENDEN FAKTOREN ERHEBLICH BEEINFLUSST:

-Wenn keine direkte Ethernet LAN-Verbindung zwischen Modem und Endgerät besteht
-Bei WLAN-Verbindungen (WLAN-Modem) ist die Signalqualität und Bandbreite von der Entfernung zwischen WLAN-Modem und Laptop, von der Standortwahl des WLAN-Modems, von den baulichen Gegebenheiten (z.B. Stahlbeton, dicke Wände), von anderen Störfaktoren (z.B. Funkschatten) und sonstigen Umständen bzw. Einflüssen (z.B. andere WLAN-Router, Bluetooth-Geräte, etc.) abhängig
-durch den zur Datenkommunikation verwendeten Übertragungsstandard und der angewendeten Übertragungsart
-wenn nicht aktualisierte oder veraltete Betriebssysteme verwendet werden
-wenn nicht aktualisierte oder veraltete Hardware (z.B. Treiber, Netzwerkkarte) verwendet werden
-Bei paralleler Nutzung mehrerer Anwendungen (z.B. E-Mail Programme, Web Browser)
-Bei parallelem Betrieb von mehreren Geräten, die eventuell auf das Internet zugreifen
-Bei Verwendung von Firewalls

 

VERKEHRS­MANAGEMENT­MASSNAHME

VERKEHRS­MANAGEMENT­MASSNAHMEN GEM. TSM-VO (ART. 4 ABS 1 LIT. A TSM-VO)

Verkehrsmanagementmaßnahmen werden ausschließlich zum Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit und Integrität des Internet Zugangsdienstes, und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Netzneutralität eingesetzt.
Die Einsatzbereiche von Verkehrsmanagementmaßnahmen sind:
-Maßnahmen zur Erkennung und zur Abwehr von Cyberangriffen (wie DDoS-Angriffen). In diesen Fällen werden die Netzwerkdaten nach spezifischen Angriffsmustern oder Auffälligkeiten analysiert. Bei Verdacht, dass die Integrität oder Verfügbarkeit des Netzes oder der Dienste gefährdet sind, wird der schädigende Datenverkehr aus dem Netz gefiltert.
-Zur Vermeidung von Netzüberlastungen werden unsere Netzwerkdaten auf aggregierter Ebene (anonymisiert) analysiert. Der Datenverkehr wird auf Basis von statistischen Daten gemessen. Diese Maßnahmen helfen zur rechtzeitigen Erkennung drohender Kapazitätsauslastungen und Planung des Netzausbaus.
-Zur nachhaltigen Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Kapazitätsaus- oder -überlastungen misst ASAK regelmäßig die Auslastung ihrer Netzwerkknoten um auf Basis dieser anonymisierten Daten den Netzwerkausbau zu planen und voran zu treiben. Hierdurch kann es in Einzelfällen  zu temporären Einschränkungen der Dienstequalität kommen.
-Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann ASAK rechtlich verpflichten den Anschluss der Kunden zu überwachen oder den Zugang zum Internet-Zugangsdienst in vorgegebener Art und Weise einzuschränken. In solchen Fällen ist die Nutzung des Internet-Zugangsdienstes im Umfang dieser Anordnung technisch eingeschränkt.
Die Privatsphäre des Kunden wird dadurch nicht beeinträchtigt.

1) Beworbene Bandbreite: die Bandbreite mit der in kommerzieller Kommunikation geworben wird. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungskapazität kann variieren und hängt von den übertragungstechnischen Gegebenheiten vor Ort ab.
2) Maximale Bandbreite: die maximale Bandbreite ist jene Geschwindigkeit, die an der Diensteschnittstelle maximal zur Verfügung gestellt wird.
3) Norm Bandbreite: die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite ist jene Geschwindigkeit, die an der Diensteschnittstelle zu 95 % eines Kalendertages zur Verfügung gestellt wird.
4) Minimale Bandbreite: die minimale Bandbreite ist jene Geschwindigkeit, die an der Diensteschnittstelle außerhalb von Wartungsfenstern/Störungen/Situationen höherer Gewalt mindestens zur Verfügung gestellt wird.

Diensteschnittstelle: Ist die RJ45-(LAN-)Schnittstelle am Kabelmodem.  Messungen von Bandbreiten sind nur mit neutralen Messverfahren direkt am Modem des Internet-Zugangsdienstes aussagekräftig.

 

FAKTOREN, WELCHE DIE MESSUNG DER BANDBREITE BEEINFLUSSEN

MESSUNGEN DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN BANDBREITE AUF KUNDENEIGENEN ENDGERÄTEN WERDEN INSBESONDERE VON FOLGENDEN FAKTOREN ERHEBLICH BEEINFLUSST:

-Wenn keine direkte Ethernet LAN-Verbindung zwischen Modem und Endgerät besteht
-Bei WLAN-Verbindungen (WLAN-Modem) ist die Signalqualität und Bandbreite von der Entfernung zwischen WLAN-Modem und Laptop, von der Standortwahl des WLAN-Modems, von den baulichen Gegebenheiten (z.B. Stahlbeton, dicke Wände), von anderen Störfaktoren (z.B. Funkschatten) und sonstigen Umständen bzw. Einflüssen (z.B. andere WLAN-Router, Bluetooth-Geräte, etc.) abhängig
-durch den zur Datenkommunikation verwendeten Übertragungsstandard und der angewendeten Übertragungsart
-wenn nicht aktualisierte oder veraltete Betriebssysteme verwendet werden
-wenn nicht aktualisierte oder veraltete Hardware (z.B. Treiber, Netzwerkkarte) verwendet werden
-Bei paralleler Nutzung mehrerer Anwendungen (z.B. E-Mail Programme, Web Browser)
-Bei parallelem Betrieb von mehreren Geräten, die eventuell auf das Internet zugreifen
-Bei Verwendung von Firewalls

 

VERKEHRS­MANAGEMENT­MASSNAHME

VERKEHRS­MANAGEMENT­MASSNAHMEN GEM. TSM-VO (ART. 4 ABS 1 LIT. A TSM-VO)

Verkehrsmanagementmaßnahmen werden ausschließlich zum Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit und Integrität des Internet Zugangsdienstes, und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Netzneutralität eingesetzt.
Die Einsatzbereiche von Verkehrsmanagementmaßnahmen sind:
-Maßnahmen zur Erkennung und zur Abwehr von Cyberangriffen (wie DDoS-Angriffen). In diesen Fällen werden die Netzwerkdaten nach spezifischen Angriffsmustern oder Auffälligkeiten analysiert. Bei Verdacht, dass die Integrität oder Verfügbarkeit des Netzes oder der Dienste gefährdet sind, wird der schädigende Datenverkehr aus dem Netz gefiltert.
-Zur Vermeidung von Netzüberlastungen werden unsere Netzwerkdaten auf aggregierter Ebene (anonymisiert) analysiert. Der Datenverkehr wird auf Basis von statistischen Daten gemessen. Diese Maßnahmen helfen zur rechtzeitigen Erkennung drohender Kapazitätsauslastungen und Planung des Netzausbaus.
-Zur nachhaltigen Qualitätssicherung und zur Vermeidung von Kapazitätsaus- oder -überlastungen misst ASAK regelmäßig die Auslastung ihrer Netzwerkknoten um auf Basis dieser anonymisierten Daten den Netzwerkausbau zu planen und voran zu treiben. Hierdurch kann es in Einzelfällen  zu temporären Einschränkungen der Dienstequalität kommen.
-Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann ASAK rechtlich verpflichten den Anschluss der Kunden zu überwachen oder den Zugang zum Internet-Zugangsdienst in vorgegebener Art und Weise einzuschränken. In solchen Fällen ist die Nutzung des Internet-Zugangsdienstes im Umfang dieser Anordnung technisch eingeschränkt.
Die Privatsphäre des Kunden wird dadurch nicht beeinträchtigt.